E-Mail 0211 / 44 97 630 01578 / 603 22 77 Anfahrt Kanzlei

Betreuer darf einen Rechtsanwalt einschalten und die Kosten ersetzt verlangen

Wird jemand bei einem Verkehrsunfall geschädigt, so sind ihm alle materiellen und immateriellen Kosten zu erstatten.

Zu den erstattungsfähigen Kosten zählen auch die Rechtsanwaltskosten für die Geltendmachung von Ansprüchen gegen den eigenen Unfallversicherer, die der Betreuer veranlasst.

So kann der Betreuer zur Geltendmachung von Erstattungsansprüchen gegen die eigene Unfallvesicherung des Betreuten, einen Rechtsanwalt einschalten und die hier entstehenden Kosten ersetzt verlangen. Dabei ist auf den Betreuer an sich abzustellen und ob dieser die Ansprüche auch hätte selber verfolgen können. War ihm das nicht zuzutrauen, so war die Einschaltung eines Rechtsanwalts erforderlich.

Ist der Betreuer für Vermögens- und Versicherungsangelegenheiten bestellt, so umfasst sein Pflichtenkreis auch die Geltendmachung von Ansprüchen des bei einem Unfall geschädigten Betreuten gegenüber dessen Unfallversicherer.
 
Bundesgerichtshof, Urteil BGH VI ZR 321 19 vom 26.05.2020
[bns]
 

Kanzlei Dudwiesus

Mobil: 01578 / 603 22 77

www.kanzlei-dudwiesus.de
info@kanzlei-dudwiesus.de

Hauptsitz Langenfeld

Klosterstraße 2
40764 Langenfeld (Rheinland)
Tel: 02173 / 8560424
Fax: 02173 / 8560426

Zweitsitz (Solingen)

Fürker Straße 47
42697 Solingen
Tel: 0212 / 520 879 57

Zweitsitz (Düsseldorf)

Elisabethstraße 44-46
40217 Düsseldorf
Tel: 0211 / 44 97 630
Fax: 0211 / 44 97 631

lnfd-dudw 2024-03-28 wid-29 drtm-bns 2024-03-28